Allgemeine Geschäftsbedingungen Reise Service Rügen – Meinke
1. Angebot – Auftrag – Bestätigung
1.1. Reise Service Rügen – Meinke (nachstehend Reise Service Rügen genannt) bietet seinen Kunden im B-to-B (B2B) Verhältnis, Leistungen – im eigenen Namen und auf eigene Rechnung – im Rahmen der Vermittlung und Organisation von touristischen Leistungen / Programmleistungen für Gruppenreisen an. Reise Service Rügen ist kein Reiseveranstalter im Sinne des BGB § 651k.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten alle Angebote und Preise für Gruppenreisen mit mindestens 20 Teilnehmern. Der Auftrag ist schriftlich an Reise Service Rügen zu erteilen.
1.2. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung innerhalb von 10 Tagen durch Reise Service Rügen zustande. Nachträgliche Änderungen / Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2. Leistungs– u. Preisänderungen
2.1.Reise Service Rügen kann die mit der Reservierung bestätigten Preise aus sachlich berechtigten Gründen im Umfang bis 8 % und bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn ändern.
(Bsp. Erhöhung von Steuern, Abgaben, Beförderungstarife).
2.2. Im Fall erheblicher Leistungsänderungen, die den Gesamtzuschnitt der Reise wesentlich beeinträchtigen, ist der Kunde berechtigt innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis, ohne Gebühren vom Vertrag zurück zu treten. Gleichwertig angebotene Ersatzleistungen berechtigen den Kunden nicht zum kostenlosen Rücktritt
3. Zahlungsvereinbarung
Der Gesamtbetrag ist bis 7 Tage vor Anreise per Überweisung auszugleichen.Reise Service Rügen akzeptiert keine Schecks. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang, ist die Bezahlung des Rechnungsbetrages per Barzahlung am Anreisetag zu gewährleisten. Die Reiseunterlagen (Rechnung, Voucher usw.) werden 14 Tage vor Reisetermin unter Vorbehalt per Post zugesandt.
4. Rücktritt durch Reise Service Rügen
Reise Service Rügenkann vor Reisebeginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten wenn:
4.1. der Kunde sich mit Zahlungen, auch aus weiteren Verträgen, in Verzug befindet. Die Entschädigungsansprüche richten sich nach Ziffer 5 dieser Bedingungen.
4.2. die Pflicht für Reise Service Rügen – ohne eigenes Verschulden – eine Ersatzleistung zu erbringen, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die wirtschaftliche Opfergrenze überschreitet. Der Rücktritt kann bis zu 3 Wochen vor Reisebeginn erklärt werden.
5. Rücktritt durch den Kunden
5.1. Für Veranstalter von Gruppenreisen, die trotz hohem Werbungsaufwand die Fahrt aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen nicht durchführen können, ist eine kostenfreie Stornierung bis 6 Wochen vor Anreise möglich. In Abstimmung kann eine Verlängerung vereinbart werden. Der Rücktritt / die Stornierung ist schriftlich mitzuteilen.
5.2. Tritt der Kunde nach Auftragserteilung aus anderen Gründen vom Vertrag zurück, kann Reise Service Rügen eigene, und in der Vermittlung eingeschlossene Verträge mit Partnern, Entschädigung verlangen: Die Entschädigungs- und Bearbeitungskosten bei Stornierung nach Auftragserteilung betragen jeweils 10% der gebuchten Leistungen.
5.3 Bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Anreise werden für Voll –u. Teilstornierungen folgende Kosten in Rechnung gestellt:
ab 42 Tage vor Reisetermin = 30 % – ab 28 Tage vor Reisetermin = 60 % ab 14 Tage vor Reisetermin = 80 % – ab 7 Tage vor Reisetermin = 90 % aller bestätigten Leistungen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
6. Pflichten, Haftung Reise Service Rügen
6.1 Reise Service Rügen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der eigenen Beschreibungen sowie der ordnungsgemäßen Planung und Organisation der vereinbarten vermittelten oder eigenständig erbrachten Leistungen, unter Wahrung der Rechte und Interessen aller beteiligten Partner.
6.2. Ausschluss Prospekthaftung
Eine Prospekthaftung, für Inhalte überlassener Hotelprospekte und Informationsbroschüren anderer Hersteller wird ausgeschlossen.
6.3. Vertragsbestimmungen – Leistungen Dritter
Zur Erfüllung bestätigter Leistungen ist die Inanspruchnahme Leistungen Dritter durch Reise Service Rügen erforderlich. Für in Anspruch genommene Leistungen Dritter / Leistungsträger, gelten deren Vertragsbestimmungen, welche angefordert werden können. Dies betrifft neben Theaterveranstaltungen insbesondere Bestimmungen für Bus- Bahn- und Schiffsbeförderungen.
7. Mitwirkungspflicht des Kunden
7.1 Der Kunde verpflichtet sich seinerseits zu einer gewissenhaften Reisevorbereitung, um die Durchführung und ordnungsgemäße Abwicklung zu ermöglichen. Er und seine gesetzlichen Vertreter während der Reise, übernehmen im Rahmen der Schadensminderungspflicht die Verpflichtung, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihnen zumutbare zu tun, um den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten und zu der Behebung der Störung beizutragen.
8. Schadensersatzansprüche des Kunden
8.1. Falls vereinbarte Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, hat der Kunde das Recht, unter einem verhältnismäßigen Aufwand, Abhilfe oder Bereitstellung einer gleichwertigen Leistung zu verlangen.
8.2. Leistungsstörungen sind im Rahmen der reisevertraglichen Bestimmungen gleich während der Reise in Form einer Mängelanzeige schriftlich durch den vermittelten Leistungsträger bestätigen zu lassen und Reise Service Rügen unverzüglich – noch während des Aufenthaltes – in Kenntnis zu bringen.
8.3. Voraussetzung für Ansprüche gegen Reise Service Rügen oder deren Leistungsträger, ist die schriftliche Geltendmachung – der nachweislich vor Ort erfolgten Mängelanzeige – gemäß reisrechtlicher Bestimmungen.
Die Anerkennung von Ersatzansprüchen ist im strittigen Fall auf gerichtlichem Wege zu klären. Ein Zurückbehaltungsrecht noch offener Rechnungsbeträge wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Aufhebung des Vertrages infolge außergewöhnlicher Umstände – gem. BGB 651 j
10. Freiplatzregelung – Meldung der Teilnehmer
10.1. Dem Fahrer oder Reiseleiter wird abhängig vom jeweiligen Leistungsträger ab 20 bzw. 25 zahlenden Personen ein Freiplatz
10.2. Die Teilnehmermeldung muss bis 4 Wochen vor Reisebeginn schriftlich vorliegen. Änderungen sind umgehend mitzuteilen.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Firmensitz von Reise Service Rügen – Meinke
Datenschutzerklärung / Kontaktaufnahme: E-Mail / Telefon / Fax
Sofern Sie per E-Mail Kontakt mit Reise Service Rügen – Meinke aufnehmen , erfolgt die Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adresse, Name, Anschrift) seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Ihre Angaben aus der E-Mail, einschließlich der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten werden zwecks Bearbeitung der Anfrage/Buchung – unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen – gespeichert. Sie können auch per Telefon/Fax Kontakt aufnehmen.
Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Anfrage/Buchung. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner / Leistungsträger.
AGB Stand 01-2020 – gültig bis auf Widerruf